Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1  – ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) bedeutet VERKÄUFER Reischl Kfz-Technik GmbH und KÄUFER bedeutet Kunden, die die Produkte und Dienstleistungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben. Verbraucher sind ausgenommen. VERKÄUFER und KÄUFER werden zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.

 

Sofern schriftlich nicht etwas anderes seitens autorisierter Vertreter des KÄUFERS und VERKÄUFERS vereinbart wurde, sind die einzigen Bedingungen, auf deren Grundlage der Verkauf durch den VERKÄUFER an den KÄUFER von Produkten (Einheiten und/oder Ersatzteile) (die

„Produkte“) und/oder Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) erfolgt, die hierin enthaltenen Verkaufsbedingungen des VERKÄUFERS und alle vom KÄUFER vorgeschlagenen anderen oder zusätzlichen Bedingungen (einschließlich der in der Bestellung des KÄUFERS enthaltenen) ausgeschlossen. Alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Aussagen werden ersetzt (gilt auch für die vom VERKÄUFER oder eines anderen Rechtsträgers, an deren Stelle der VERKÄUFER durch Fusion, Übertragung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder auf andere Weise getreten ist, vorher getätigten und verteilten Aussagen), einschließlich aller anderen Dokumente, welche vertragliche Garantien enthalten, und die Platzierung einer Bestellung oder die Abnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den KÄUFER gelten als Annahme dieser Verkaufsbedingungen des VERKÄUFERS (der „Vertrag“). Sollte jedoch zusätzlich zu diesen AGB`s mit einem bestimmten KÄUFER ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, so gelten diese Dokumente als Ergänzung zueinander. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bestimmungen der AGB`s haben die Bestimmungen der AGB`s Vorrang, es sei denn, die Anwendung der AGB`s wird im Rahmenvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Keine Änderung, keine Modifizierung und kein Verzicht bezüglich der Bestimmungen dieses Vertrags sind für die Parteien verbindlich, sofern sie nicht schriftlich vorliegen und ordnungsgemäß durch beide Parteien dieses Vertrags unterzeichnet wurden. Der VERKÄUFER behält sich vor, diese AGB`s jederzeit einseitig zu ändern, und in diesem Fall gelten diese Änderungen für alle nach dem Änderungsdatum platzierten Bestellungen oder getätigten Käufe.

 

Die Tatsache, dass der KÄUFER oder VERKÄUFER während eines angegebenen Zeitraums von irgendeiner der hierin angegebenen Konditionen keinen Gebrauch macht, gilt nicht als Verzicht seitens des KÄUFERS oder VERKÄUFERS auf das Recht, von besagten Konditionen oder allgemein anderen Konditionen zu einem zukünftigen Zeitpunkt Gebrauch zu machen.

 

Der KÄUFER erkennt an, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen (und alle darauf bezogenen Daten), die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden, den Gesetzen und Vorschriften der USA zu Exporten und anderen internationalen Handelskontrollen unterliegen, die den Transfer solcher Produkte und/oder Dienstleistungen in andere Länder und an andere Parteien einschränken können. Der KÄUFER und seine Mitarbeiter und Vertreter dürfen solche Produkte und/oder Dienstleistungen nicht ausführen, wiederausführen, bereitstellen oder abgeben, wenn dies gegen die Exporthandelsgesetze und -vorschriften der USA und anderer Länder verstößt, oder in ein Land ausführen oder wiederausführen oder an einen Rechtsträger oder eine andere Partei bereitstellen oder abgeben, das bzw. die nach den Gesetzen und Vorschriften der USA, einschließlich jener des Handelsministeriums der USA und/oder des Finanzministeriums der USA, diese Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhalten dürfen.

 

Der KÄUFER sichert zu und gewährleistet, dass (i) die Versicherungsunternehmen des KÄUFERS und/oder (ii) jede Person, an die der KÄUFER die Produkte und/oder Dienstleistungen verkauft, und/oder (iii) jede Person, die die Produkte und/oder Dienstleistungen nutzt, und/oder (iv) jede Person, für die der KÄUFER die Produkte transportiert (die „transportierten Güter“) und/oder (v) die Versicherungsunternehmen der in den Unterabschnitten (ii) bis (iv) genannten Personen (die

„verbundenen Personen“) an die Bestimmungen dieses Vertrags gebunden sind, indem sie mit dem

KÄUFER ähnliche Verträge wie diesen unterzeichnet haben und zumindest die meisten Verpflichtungen an solche verbundenen Personen abgetreten haben.

 

Der KÄUFER gewährleistet und sichert zu, dass der KÄUFER und alle verbundenen Personen (i) die Anweisungen des VERKÄUFERS zu bewährten Verladepraktiken und Gepflogenheiten strikt befolgen und (ii) ausreichende Dokumentation führen werden (wie zum Beispiel ein Wartungsheft), um die Einhaltung dieser Praktiken und Qualifikationen nachzuweisen. Der KÄUFER bestätigt, diese Praktiken und Qualifikationen, die online abrufbar sind, gelesen und verstanden zu haben.

 

2  – ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN FÜR PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN

Auf Anforderung des KÄUFERS können Aufträge zu einer vorläufigen Erstellung einer Offerte oder eines Angebots seitens des VERKÄUFERS führen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben die Angebote und Offerten eine Gültigkeit von einem Monat.

 

Alle Bestellungen müssen schriftlich erfolgen, vom KÄUFER unterzeichnet sein und die Offerten- oder Angebotsnummer enthalten. Es obliegt dem KÄUFER, selbstständig oder mit Beratung und auf seine Kosten zu gewährleisten, dass die Eigenschaften der bestellten Produkte seinen Bedürfnissen entsprechen. Der KÄUFER bleibt allein für die Installation (sofern diese nicht durch den VERKÄUFER erfolgt), die Verwendung und die Funktionsweise der angebotenen oder gelieferten Produkte verantwortlich, auch wenn der VERKÄUFER dem KÄUFER diesbezüglich Informationen, Beratung oder Schemata hat zukommen lassen.

 

Die Bestellung ist abgeschlossen, wenn der VERKÄUFER seine ausdrückliche Zustimmung in Form einer Auftragsbestätigung für die Bestellung erteilt und wenn auf Anforderung des VERKÄUFERS eine Anzahlung getätigt wurde. Die Auftragsbestätigung wird per Fax, E-Mail oder Post an den KÄUFER geschickt. Der VERKÄUFER kann diese nachträgliche Anforderung nach seinem Ermessen ausdrücklich widerrufen.

 

Der KÄUFER muss alle Fehler oder Unterlassungen in der Auftragsbestätigung innerhalb von achtundvierzig Stunden nach deren Erhalt mitteilen. Sobald diese Frist abgelaufen ist, werden alle Ansprüche gegenüber dem VERKÄUFER als nichtig erachtet und die Bestellung wird als endgültig angesehen.

 

Alle für offizielle Genehmigungen erforderlichen Formalitäten liegen in der Zuständigkeit des KÄUFERS.

 

Die Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen, Änderungen von Standards und Verbesserungen, die wahrscheinlich insbesondere aus Sicherheitsgründen und generell aus anderen Überlegungen vorgenommen werden, können zu Modifikationen führen, bezüglich derer sich der VERKÄUFER immer das Recht vorbehält, sie an den Produkten und Dienstleistungen vorzunehmen, die unter die Bestellung fallen, und zwar insbesondere mit Bezug auf Gestaltung, Leistung, Formen, Farben, Maße, Gewicht und Materialien, ohne dass der VERKÄUFER verpflichtet ist, diese Modifikationen an schon gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen oder schon abgewickelten Bestellungen vorzunehmen.

 

Alle vom VERKÄUFER akzeptierten Bestellungen können vom VERKÄUFER, falls einer der folgenden Umstände eintritt, verzögert geliefert oder storniert werden, ohne dass eine Vertragsstrafe fällig wird: (i) höhere Gewalt (siehe Artikel 10.2), (ii) Notlage (siehe Artikel 10.3), (iii) der VERKÄUFER kann den Auftrag nicht erfüllen, da der Hersteller oder Subunternehmer Komponenten aus irgendeinem Grund nicht produzieren oder bereitstellen kann, und (iv) eine Modifizierung der Import- und/oder Exportvorschriften bzw. Änderungen der Finanz- oder Rechtslage des KÄUFERS (insbesondere jede Verschlechterung der Kreditsituation, jede Senkung des seitens der Finanzabteilung des VERKÄUFERS verliehenen Ratings, eine Ablehnung einer Kreditversicherung

zur Abdeckung des Betrags des Verkaufs, Eintragungs- und Vorzugsrechte gegen das Unternehmen des KÄUFERS). Unter diesen Umständen werden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet.

 

Der KÄUFER autorisiert den VERKÄUFER ausdrücklich und in vollem Umfang, Daten in Zusammenhang mit den Produkten (d. h. Telematikdaten, sonstige Standortdaten und Ladungsüberwachungsdaten, sonstige vom KÄUFER dem VERKÄUFER zur Verfügung gestellte Daten, die durch die Nutzung der Produkte und/oder Telematikhardware durch den Endkunden erfasst werden, oder Daten, die auf einer Telematikplattform eingegeben werden) zu erfassen, zu speichern und zu verwenden. Der VERKÄUFER darf diese Produktdaten zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen verwenden. Der KÄUFER autorisiert den VERKÄUFER, eine Kopie der Produktdaten in zusammengefasster und anonymisierter Form (sodass die Identität des KÄUFERS oder beliebiger Einzelpersonen nicht abgeleitet werden kann) aufzubewahren und zu verwenden, um Datenanalysen im Hinblick auf die für seine Kunden erbrachten Dienstleistungen durchzuführen und neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln („statistische Daten“). Der KÄUFER gewährt dem VERKÄUFER ferner ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, unwiderrufliches, weltweites Recht sowie die Lizenz, auf die statistischen Daten zuzugreifen, diese zu prüfen, zu analysieren, zu verwenden, zu verändern, zu kopieren und für eigene Zwecke zu modifizieren, beispielweise im Rahmen der Verwendung der Informationen zur Erstellung und Verbreitung von Berichten, Analysen und Daten, die auf den statistischen Daten basieren. Abgesehen von einer solchen Anonymisierung und Verwendung der statistischen Daten darf der VERKÄUFER keine statistischen Daten für seine eigenen Zwecke verwenden oder Dritten offenlegen, die zur Identifizierung des KÄUFERS oder eines der Fahrzeuge des KÄUFERS führen können. Die vorstehende Einschränkung gilt jedoch nicht für die Offenlegung statistischer Daten:

  • gegenüber   den    Subunternehmern des    VERKÄUFERS zum Zweck der     Erbringung der Dienstleistungen;
  • gegenüber den Tochtergesellschaften des VERKÄUFERS oder anderweitig verbundenen Unternehmen;
  • aufgrund    eines    Ersuchens    von    Verwaltungs-    oder    Justizbehörden,    sofern    gesetzlich vorgeschrieben.

Für den Fall, dass der KÄUFER nicht der Endnutzer der Ware ist, verpflichtet sich der KÄUFER, die gleiche Autorisierung mit mindestens gleichwertigen Bedingungen vom Endnutzer der Ware und zugunsten des VERKÄUFERS einzuholen.

 

Der KÄUFER hält den VERKÄUFER und alle Rechtsträger der Unternehmensgruppe des VERKÄUFERS in vollem Umfang schadlos gegenüber allen Haftungen, Verlusten, Schäden, Verletzungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich entgangener Gewinne und Einnahmen, Honorare und Kosten für Rechtsberatung und andere Dienstleistungen), seien diese direkt, indirekt oder als Folge entstanden, die dem VERKÄUFER oder einem Rechtsträger der Unternehmensgruppe des VERKÄUFERS aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Forderung des Eigentümers, des Endnutzers und/oder des Käufers der Ware wegen der unbefugten Erfassung, Speicherung und/oder Verwendung der Materialdaten auferlegt wurden oder entstanden sind oder von diesem bezahlt wurden.

 

Wenn der KÄUFER die Ware einschließlich Telematik-Hardware in irgendeiner Weise an einen Dritten verkauft oder überträgt, verpflichtet sich der KÄUFER, den VERKÄUFER unverzüglich darüber zu informieren und ihm alle ihm bekannten Angaben zu Identität, Standort und Kontaktdaten des Käufers mitzuteilen.

 

3    – FRISTEN FÜR DIE LIEFERUNG VON PRODUKTEN ODER DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Versanddaten oder Schätzungen des VERKÄUFERS kein garantiertes Datum für den Versand oder die Lieferung der Produkte.

 

Der VERKÄUFER wird nicht als säumig erachtet und der VERKÄUFER ist nicht für Verluste, Schäden oder Strafen, die durch eine nicht fristgemäße Erfüllung verursacht wurden, bzw. für Erfüllungsabweichungen aufgrund von oder wegen Verzögerungen mit Bezug auf die Lieferung der Produkte oder die Erfüllung einer anderen vom VERKÄUFER laut dieser Bestellung vorzunehmenden Handlung haftbar, die auf einen unter Artikel 10.2 beschriebenen Grund zurückzuführen sind.

 

Der VERKÄUFER behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.

 

Falls der VERKÄUFER professionelle Dienstleistungen im Werk des KÄUFERS oder den Räumlichkeiten des VERKÄUFERS erbringt, agiert der VERKÄUFER vollkommen unabhängig unter Einsatz von Personal und Materialien seiner Wahl, einschließlich Software, sofern zutreffend. Der VERKÄUFER kann nach seinem Ermessen Arbeiten an Subunternehmer vergeben. Sollte der KÄUFER für die Unterbrechung der Arbeiten verantwortlich sein, ist der VERKÄUFER berechtigt, die zusätzlich entstandenen Kosten, insbesondere die Reise- und/oder Unterbringungskosten seines Personals, entsprechend der Dauer der Unterbrechung zu berechnen und einen Ausgleich für die Unterbrechung der Arbeiten sowie generell erlittene Schäden zu fordern.

 

Der KÄUFER kann nur einmal mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VERKÄUFERS und gegen Zahlung angemessener Gebühren Aufschub für die Lieferung erhalten, wobei die aufgewendeten Kosten und Ausgaben berücksichtigt werden sowie Käufe oder vertragliche Verpflichtungen des VERKÄUFERS und alle messbaren Verluste aufgrund des Aufschubs.

 

4  – PREISE

Sofern nicht anders angegeben, unterliegen in Euro angegebene Preise Änderungen ohne Vorankündigung (alle Kursänderungen sind automatisch an dem vom VERKÄUFER genannten Datum anwendbar), beinhalten keine Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art und gelten ab Werk. Sie basieren auf Tarifen, die zu dem Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs bzw. der Lieferung gelten, sofern eine unangemessene Verzögerung einer solchen Lieferung durch den KÄUFER vorliegt.

 

5  – ZAHLUNG

Zahlungen werden am Rechnungsdatum netto vorgenommen.

 

Sollte der VERKÄUFER spezielle oder alternative Zahlungsbedingungen eingeräumt haben, behält sich der VERKÄUFER das Recht vor, vor dem Versand oder dem Abschluss der Arbeiten Barzahlung oder eine andere alternative Zahlungsmethode zu verlangen, falls der VERKÄUFER nach seinem Ermessen der Ansicht ist, dass die finanzielle Lage des KÄUFERS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht die Fortsetzung der speziellen oder alternativen Bedingungen rechtfertigt.

 

Sollte sich der KÄUFER weigern, kann der VERKÄUFER gemäß Artikel 2 in diesem Dokument weiter oben ablehnen, (eine) platzierte, jedoch vom VERKÄUFER noch nicht angenommene Bestellung(en) auszuführen.

 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der VERKÄUFER im Falle einer deutlichen Kostensteigerung (> 5 %) für die Beschaffung von Rohstoffen, für die Energieversorgung oder für Personal nach dem Datum der Bestellannahme das Recht hat, die Preise zu ändern, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder einem Vertrag zwischen den Parteien. Die geänderten Preise werden zwei (2) Wochen nach einer schriftlichen Mitteilung des VERKÄUFERS wirksam.

 

6  – ZAHLUNGSVERZUG

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig vorgenommen, hat der VERKÄUFER das Recht, gesetzliche Verzugszinsen für den nicht gezahlten Betrag auf Grundlage des am Tag der Rechnungsstellung geltenden halbjährlichen Referenzzinssatzes (Refinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank (EZB) zuzüglich zehn (10) Punkten zu berechnen.

 

Darüber hinaus muss der KÄUFER bei Zahlungsverzug einen Mindestbetrag von 40 Euro zahlen, um die Kosten für die Eintreibung der Forderung zu decken, wie gesetzlich vorgesehen. Der KÄUFER hält den VERKÄUFER vor allen entstehenden Kosten im Rahmen der Eintreibung, die aufgrund des Zahlungsverzugs des KÄUFERS entstehen, schad- und klaglos. Diese Gebühr hindert den VERKÄUFER nicht daran, Schadensersatzansprüche im Hinblick auf den Zahlungsverzug geltend zu machen.

 

Darüber hinaus ist der VERKÄUFER im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, die laufenden Bestellungen sofort auszusetzen und eine Barzahlung für sonstige laufenden und zukünftigen Bestellungen zu verlangen.

 

Sollte im Falle eines Verkaufs von Produkten oder einer Erbringung von Dienstleistungen in Raten eine einzige Rate nicht an ihrem Fälligkeitsdatum entrichtet werden, behält sich der VERKÄUFER das Recht auf Aussetzung laufender Lieferungen vor, bis er die vollständige Zahlung erhält. Außerdem behält sich der VERKÄUFER das Recht vor, die Angelegenheit vorbehaltlich einer Geldstrafe für jeden Verzugstag vor ein zuständiges Gericht zu bringen.

 

Wird nicht innerhalb von achtundvierzig Stunden nach einer Zahlungsaufforderung die vollständige Zahlung geleistet, ist der VERKÄUFER berechtigt, den Verkauf nach seinem Ermessen zu stornieren und unbeschadet aller sonstigen Schadenersatzansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend zu machen.

 

Der KÄUFER muss alle Kosten erstatten, die sich aus dem Zahlungsverzug ergeben und bei der Eintreibung unbezahlter Beträge anfallen (einschließlich Gebühren und Kosten, die sich aus dem Zahlungsverzug ergeben), einschließlich Gebühren von Strafvollzugsbehörden und Inkassounternehmen.

 

Unter keinen Umständen dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des VERKÄUFERS Zahlungen ausgesetzt oder Beträge mit ihnen verrechnet werden.

 

7  – VERSAND

Der KÄUFER trägt das Risiko für den Versand der Produkte. Sofern nichts anderes angegeben wurde, werden die Produkte gemäß Incoterm Ex Works (EXW) (INCOTERMS® 2020, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer) ab Werk verkauft. Es wird festgelegt, dass diese Incoterms auch für Inlandsverkäufe für die Zwecke der vorliegenden AGB gelten. Sollte es der KÄUFER versäumen, Produkte innerhalb von fünf (5) Tagen ab deren Lieferdatum schriftlich abzulehnen, wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der KÄUFER die Produkte geprüft und akzeptiert hat. Der VERKÄUFER hat das Recht, alle Teile der in diesem Vertrag enthaltenen Produkte als Teillieferungen zu versenden.

 

Der KÄUFER oder der von ihm gewählte Vermittler oder Transporteur muss den Zustand der ihm vom Spediteur übermittelten Pakete vor der Annahme einer Lieferung und der Erteilung einer Entlastung für die Lieferung prüfen. Im Falle eines Engpasses oder beschädigter Produkte muss er dem VERKÄUFER oder anderen, zum Zeitpunkt der Lieferung beteiligten Parteien alle Vorbehalte kommunizieren, diese, sofern laut einschlägigen Gesetzen vorgeschrieben, bestätigen und generell alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Angelegenheit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Im Falle eines internationalen Verkaufs gilt der KÄUFER mit Bezug auf alle einschlägigen Gesetze als der Importeur. Alle Zollabgaben und sonstigen Steuern liegen in der Zuständigkeit des Importeurs, der diesbezüglich die alleinige Verantwortung trägt. Dies gilt insbesondere für Erklärungen und Zahlungen an die zuständigen Behörden in diesem Land.

 

8  – GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahren des Diebstahls, des Verlustes oder der Verschlechterung des Materials sowie alle Gefahren mit Bezug auf deren Existenz oder Verwendung gehen zum Zeitpunkt der in den Werken oder Lagern des VERKÄUFERS erfolgenden Lieferung auf den KÄUFER über. Der KÄUFER schließt jede erforderliche Versicherung zur Deckung der ab dem Zeitpunkt, an dem Material geliefert wird, eingegangenen Gefahren ab.

 

9  – EIGENTUMSVORBEHALT

Der Verkauf von Produkten fällt unter eine Klausel, welche den Eigentumsübergang ausdrücklich von der vollständigen Zahlung des Hauptpreises und der Nebenkosten abhängig macht, auch wenn eine Verlängerung der Zahlungsfristen eingeräumt wurde. Es wird allerdings vereinbart, dass die reine Übermittlung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, unabhängig davon, ob es sich um einen Wechsel oder ein anderes Dokument handelt, keine Zahlung laut dieser Klausel darstellt, und dass der Originalbetrag, den der VERKÄUFER vom KÄUFER erhalten muss, mit allen mit ihm zusammenhängenden Garantien einschließlich des Eigentumsvorbehalts solange fällig bleibt, bis der genannte Wechsel tatsächlich bezahlt wurde.

 

Die vorstehenden Bestimmungen stellen kein Hindernis für den Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt übermittelten Produkten auf den KÄUFER sowie den Schadenersatz zum Lieferzeitpunkt im Sinne von Incoterm Ex Works (EXW) und den Schadenersatz dar, zu denen sie unter den im vorstehenden Artikel 7 vorgesehenen Bedingungen führen können.

 

Der KÄUFER muss den VERKÄUFER umgehend über alle Beschlagnahmen jedweder Art oder andere Eingriffe seitens eines Dritten mit Bezug auf die Produkte oder ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren benachrichtigen, damit sich der VERKÄUFER dagegen verteidigen und seine Rechte schützen kann.

 

Außerdem unterlässt der KÄUFER die Verpfändung oder Abtretung der Produkte als Garantie oder Sicherheit.

 

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts entspricht keiner Rücknahme der Bestellung und schließt keine anderen Ansprüche des VERKÄUFERS aus.

 

10  – GEWÄHRLEISTUNG (ABNAHME UND VERJÄHRUNG)

Der KÄUFER bestätigt als informierter Fachmann in Bezug auf temperaturgeführte Produkte unter Heranziehung eines Rechtsbeistands seiner Wahl auf seine Kosten, dass er vor der Platzierung der Bestellung die Spezifikation und Leistung der Produkte untersucht oder veranlasst hat, dass sie untersucht wurden, und dass er sie als für seine Bedürfnisse geeignet ansieht und es daher unterlässt, diesbezüglich eine Beschwerde einzulegen.

 

Vor der Verwendung der von ihm gekauften Produkte ergreift der KÄUFER alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und führt Tests durch, die er unter den Umständen als erforderlich und geeignet erachtet. Der KÄUFER ist für die Beschaffung von Informationen und Dokumenten über die möglichen Konsequenzen der Verwendung der gekauften Produkte sowie die Kompatibilität der genannten Produkte mit anderen Komponenten und in allen betrieblichen Verfahren verantwortlich.

Alle Beschwerden mit Bezug auf sichtbare Mängel oder fehlende Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit der Bestellung müssen spätestens fünf (5) Tage ab der Lieferung der Produkte vorgebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt gilt das gelieferte Produkt als mit der Bestellung konform und die Lieferung wird als endgültig erachtet.

 

Während eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum des Versands durch den VERKÄUFER bestätigt und garantiert der VERKÄUFER, dass die neuen Produkte frei von Mängeln an Originalmaterialien und Verarbeitung sind. Das Ausmaß der Haftung des VERKÄUFERS laut diesem Vertrag ist auf die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften neuen Produkte durch einen ähnlichen mängelfreien Artikel oder nach Wahl des VERKÄUFERS die Erstattung des Kaufpreises des KÄUFERS beschränkt.

 

Die mangelhaften neuen Produkte werden vom KÄUFER umgehend auf Kosten des VERKÄUFERS zurückgesendet. Der VERKÄUFER ist auf keinen Fall haftbar für: (i.) Ausfälle, Schäden oder Reparaturen aufgrund fehlerhafter Installation, falscher Anwendung, Missbrauchs, keiner oder unsachgemäßer Wartung, nicht autorisierter Veränderung oder unsachgemäßen Betriebs bzw. unsachgemäßer Verwendung auf andere Weise als in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegeben, (ii.) Ausfälle, Schäden oder Reparaturen aufgrund von Diebstahl, Vandalismus, Wind, Regen, Überschwemmung, Wasser, Blitzeinschlag, Erdbeben oder einer anderen Naturkatastrophe, Feuer, korrosiven Umgebungen, Befall durch Insekten oder Nagetiere bzw. anderen Unglücksfällen, Unfällen oder Umständen jenseits der angemessenen Kontrolle des VERKÄUFERS, (iii.) Strom- oder Kraftstoffkosten bzw. Anstiege von Strom- oder Kraftstoffkosten aus welchem Grund auch immer, (iv.) Schäden aufgrund von Korrosion, physikalischen oder chemischen Auswirkungen von Flüssigkeiten, Gasen oder anderen im Zusammenhang mit den Produkten verwendeten Materialien, (v.) Schäden aufgrund der Verwendung von anderen als für die Produkte spezifizierten Kältemittel und alle Kosten für den Austausch, das Nachfüllen oder die Entsorgung von Kältemitteln einschließlich der Kosten für die Kältemittel, (vi.) Handlungen oder Unterlassungen des KÄUFERS oder Dritter, oder (vii.) Arbeits- bzw. sonstige Kosten für die Diagnose, die Reparatur, die Entfernung, die Installation, den Versand, die Wartung oder den Umgang mit mangelhaften Produkten oder Austauschprodukten. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungen, Verpflichtungen und Haftungen des VERKÄUFERS sowie die Rechte und Rechtsmittel des KÄUFERS gelten ausschließlich und ersatzlos und der KÄUFER verzichtet hiermit auf alle anderen Gewährleistungen, Garantien, Verpflichtungen, Haftungen, Rechte und Rechtsmittel, seien diese ausdrücklich oder stillschweigend, die sich aus dem Gesetz oder anderweitig ergeben, einschließlich der stillschweigenden Garantie bezüglich der Marktgängigkeit, jeglicher stillschweigender Garantien, die sich aus der Leistung, dem Geschäftsgebaren oder dem Handelsgebrauch ergeben, oder jeglicher stillschweigender Garantien der Eignung.

 

Der KÄUFER gewährleistet und verpflichtet sich, Prozesse und Sicherungsverfahren einzurichten, die im Problemfall die Sicherheit der transportierten Güter sicherstellen. Beispielsweise verpflichtet sich der KÄUFER, durch sorgfältige und rechtzeitige Maßnahmen sicherzustellen, dass er im Falle einer Fehlfunktion der Produkte über praktikable Notfalllösungen verfügt, z. B. Vereinbarungen mit Kühlhäusern. In diesem Ausmaß erkennt der KÄUFER ausdrücklich an, dass der VERKÄUFER den KÄUFER gemäß seiner Sorgfaltspflicht darüber informiert hat, dass die Produkte allein keine Unversehrtheit der transportierten Güter garantieren können und eine umfassende Lösung im Hinblick auf deren Unversehrtheit erforderlich ist. Eine optimale Lösung umfasst einen redundanten Unterbau, sofern technisch möglich.

 

Der Versand der Produkte im Rahmen der Gewährleistung des VERKÄUFERS erfolgt nach dem Ermessen des VERKÄUFERS zum üblichen Kostensatz und durch einfachen Transport.

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass sich die Gewährleistung des VERKÄUFERS nur auf vom VERKÄUFER an den ersten Käufer verkaufte neue Produkte erstreckt. Sie gilt weder für Verkäufe ins Ausland noch für Produkte aus zweiter Hand.

 

Im Falle von Mängeln oder Fehlern liegt die Beweispflicht beim KÄUFER.

Um seine Verpflichtungen laut dieser Gewährleistung zu erfüllen, behält sich der VERKÄUFER das Recht vor, dem KÄUFER ähnliche Produkte/Ersatzteile zu liefern.

Die durch den VERKÄUFER laut dieser Gewährleistung ausgetauschten Teile werden an den VERKÄUFER zurückgesendet und sind Eigentum des VERKÄUFERS. Die laut dieser vertraglichen Gewährleistung ausgetauschten Teile verlängern die Gewährleistung nicht.

 

Die Inanspruchnahme der vertraglichen Gewährleistung rechtfertigt keinen Zahlungsverzug. Der KÄUFER kann die vertragliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen, solange die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist.

 

Der KÄUFER darf keine in der Bestellung aufgeführten Produkte ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des VERKÄUFERS zurücksenden. Sollte der VERKÄUFER ausdrücklich und ausnahmsweise die Rücksendung der Produkte akzeptieren, werden alle Kosten mit Bezug auf den Transport und die eventuelle Wiedereinlagerung der Produkte vom KÄUFER übernommen.

 

Der KÄUFER verpflichtet sich, die Produkte ordnungsgemäß, fristgerecht und angemessen zu warten. Der KÄUFER verpflichtet sich, angemessene Verträge zur Wartung der Produkte abzuschließen und sicherzustellen, dass regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr, vorbeugende Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine proaktive vorbeugende Wartung ist unter anderem für den Transport (wie in Artikel 19 definiert) erforderlich.

 

Der KÄUFER gewährleistet, dass er die Produkte im Falle von Wartungsarbeiten, die zur Beeinträchtigung der Produkte oder Verpackung geführt haben könnten, neu zertifizieren lässt.

 

11  – HAFTUNG – HÖHERE GEWALT – NOTLAGE

11.1  HAFTUNG

Die Haftung des VERKÄUFERS und das alleinige Rechtsmittel des KÄUFERS laut diesem Vertrag sind auf die Reparatur und den Austausch (nach dem Ermessen und auf Kosten des VERKÄUFERS) der mangelhaften oder funktionsunfähigen Produkte oder Teile derselben beschränkt. Die maximale Haftung des VERKÄUFERS laut diesem Vertrag darf unabhängig vom Grund nicht den Gesamtbetrag überschreiten, den der KÄUFER für die Produkte laut des Vertrags an den VERKÄUFER gezahlt hat. Der VERKÄUFER ist unter keinen Umständen haftbar für mittelbare, beiläufige, begleitende, besondere oder Neben- oder Folgeschäden oder Verluste oder Strafzahlungen sowie für entgangenen Gewinn oder Verlust des geschäftlichen Ansehens, unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht, bzw. wirtschaftliche Schäden aus Vertrag sowie wegen unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), seien diese aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig entstanden, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Entschädigungs- oder sonstiger Bestimmungen und unabhängig davon, ob der KÄUFER von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Durch Platzierung der Bestellung bestätigt der KÄUFER, dass der VERKÄUFER die erforderlichen Informationen bereitgestellt hat, um die Eignung der Produkte oder der Dienstleistung zu prüfen sowie die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Ursachen und Auswirkungen einer Fehlfunktion der Geräte und Maschinen bzw. einer fehlerhaft erbrachten Dienstleistung zu beurteilen. Der VERKÄUFER ist nicht haftbar für Schäden, die aus der Übermittlung ungenauer Informationen durch den KÄUFER resultieren. Der VERKÄUFER ist unter keinen Umständen haftbar für die Überprüfung der Relevanz oder Genauigkeit dieser Informationen.

 

Der KÄUFER schließt jede erforderliche Versicherung zur Deckung ab dem Zeitpunkt der Produktlieferung möglichen Gefahren ab. Der KÄUFER ist sich bewusst, dass der Umfang des Versicherungsschutzes des KÄUFERS von den transportierten Gütern abhängig ist und dass der KÄUFER folglich von Fall zu Fall prüfen muss, ob er dieser Verpflichtung nachkommt.

 

Der KÄUFER verpflichtet sich als informierter Fachmann in Bezug auf temperaturgeführte Produkte im eigenen Namen und im Namen seiner Versicherungsunternehmen ausdrücklich, keine Ansprüche beispielsweise für direkte oder indirekte Schäden, wesentliche Schäden oder Folgeverluste wie Betriebs- und Produktionsverluste, Verlust von Verträgen, Gewinnen, Daten oder Nießbrauch, die aus der Lieferung, Funktionsweise und Verwendung der Produkte ergeben oder der Unmöglichkeit

seitens des KÄUFER, die Produkte zu verwenden, geltend zu machen, unabhängig davon, welche Partei, die den Schaden erlitten hat oder diesbezügliche Ansprüche erhebt. Der KÄUFER verpflichtet sich, bei ggf. betroffenen Personen einen Verzicht auf jegliche Ansprüche gegenüber dem VERKÄUFER zu erwirken. Zudem hält der KÄUFER den VERKÄUFER in jedem Fall wie nachfolgend beschrieben schad- und klaglos.

 

Es obliegt dem KÄUFER, den VERKÄUFER zu verteidigen sowie von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich und insbesondere von Ansprüchen verbundener Personen) schad- und klaglos zu halten, die im Zusammenhang mit den Produkten entstehen („Ansprüche Dritter“). Der KÄUFER ist für alle Verfahren im Zusammenhang mit allen Ansprüchen Dritter zuständig und hat den VERKÄUFER rechtzeitig über solche Verfahren zu informieren und ihm alle Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit solchen Verfahren zur Verfügung zu stellen.

 

Ungeachtet der Bestimmungen in diesen AGB wird die Haftung der Vertragsparteien bei Folgendem durch keine Bestimmung dieses Vertrags eingeschränkt oder ausgeschlossen:

  • bei Tod oder Verletzungen;
  • bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten;
  • bei Betrug oder vorsätzlicher Handlung oder Unterlassung; oder
  • bei jeder anderen Haftung, deren Ausschluss oder Beschränkung nach geltendem Recht nicht zulässig ist.

 

11.2. HÖHERE GEWALT

Die Parteien dürfen im Falle eines Ereignisses höhere Gewalt, welches die Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen verzögert, behindert oder beeinträchtigt, nicht verklagt oder gerichtlich belangt werden. Unabhängig von den Umständen werden die nachstehend, nicht erschöpfend aufgeführten Vorfälle als Fälle höherer Gewalt erachtet und sind daher von der Haftung ausgenommen: alle nicht kontrollierbaren Ereignisse und insbesondere alle behördlichen Maßnahmen und Vorgaben. Hierzu zählen Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe oder sonstige konzertierte Aktionen durch Personal sowie Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Maschinenschäden bzw. die daraus resultierende fehlende Gebrauchsfähigkeit, Explosionen, Aufstände, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Revolten und Sabotage, Aufruhr, Vandalismus, Invasion, Unruhen, nationaler Notstand, Piraterie, Entführung, terroristische Handlungen, Embargos oder Beschränkungen, Extremwetter oder extreme Verkehrssituationen, vorübergehende Straßensperrungen, Epidemien, Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder andere Handlungen von Regierungen oder Regierungsbehörden, Transportstreiks, Import- oder Exportrestriktionen. Im Falle eines solchen Vorfalls oder eines ähnlichen Ereignisses muss die andere Partei auf jede mögliche Weise darüber informiert werden. In solchen Fällen wird der Vertrag ausgesetzt und der Zeitraum der Aussetzung wird der ursprünglich hierin festgelegten Laufzeit hinzugefügt.

 

11.3. NOTLAGE

Wenn der VERKÄUFER seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht weiter nachkommen kann, da dies

(i) aufgrund eines Ereignisses, das sich seiner Kontrolle entzieht und mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht gerechnet werden konnte (insbesondere Anstieg der Produktionskosten oder Verlängerung der Lieferzeiten für Komponenten oder Rohstoffe usw.), übermäßig beschwerlich geworden ist; und (ii) der VERKÄUFER das Ereignis oder seine Folgen nicht vernünftigerweise hätte vermeiden oder überwinden können, sind die Parteien verpflichtet, alternative Vertragsbedingungen auszuhandeln, die es in vernünftiger Weise erlauben, die Folgen des Ereignisses zu überwinden. Wenn sich die Parteien nicht auf alternative Vertragsbedingungen einigen können, hat der VERKÄUFER das Recht, den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen zu beenden oder ein Gericht zu ersuchen, den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts anzupassen, oder den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen zu beenden.

Jede Verpflichtung des VERKÄUFERS, die sich aus diesem Vertrag ergibt, ist eine Mittelverpflichtung und keine Leistungspflicht, es sei denn, sie ist per se eine Leistungspflicht.

 

12  – ABTRETUNG

Der KÄUFER darf seine Rechte und Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nicht ohne die schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS abtreten, übertragen oder in irgendeiner Weise veräußern, wobei der VERKÄUFER diese Zustimmung nach eigenem Ermessen verweigern kann. Der VERKÄUFER darf seine Rechte und Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nach eigenem Ermessen an ein Tochterunternehmen des VERKÄUFERS oder der Carrier Corporation abtreten.

 

13  – ÄNDERUNGEN

Produkte, die den Liefergegenstand ergänzen oder sich von diesen unterscheiden, und Änderungen von Zeichnungen oder Spezifikationen unterliegen der schriftlichen Genehmigung des VERKÄUFERS und berechtigen den VERKÄUFER zu einer Anpassung des Vertragspreises und -zeitplans.

 

14  – RÜCKTRITT

Der KÄUFER darf von diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des VERKÄUFERS und gegen die Zahlung angemessener Stornogebühren zurücktreten. Diese Kosten berücksichtigen aufgewendete Kosten und Ausgaben sowie Käufe oder vertragliche Verpflichtungen seitens des VERKÄUFERS und alle anderen Verluste aufgrund des Rücktritts einschließlich des entgangenen Gewinns. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des VERKÄUFERS werden keine Produkte zur Rücksendung akzeptiert. Zurückgesendete Produkte können einer Rücksendegebühr unterliegen. Sonderbestellungen und nicht lagermäßig gehaltene Produkte dürfen nicht zurückgesendet werden.

 

15  – VERTRAULICHKEIT

Der KÄUFER muss diesen Vertrag sowie alle in diesem Vertrag enthaltenen Informationen zusammen mit allen aktuellen Preislisten und Rabattvereinbarungen, Ersatzteilverkäufen, Service-, Reparatur- und Installationsliteratur, Materialien und Dokumente sowie alle anderen vom VERKÄUFER bereitgestellte Daten oder Informationen, welche rechtlich geschützt sind oder vom VERKÄUFER als solches erachtet werden, für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bestellung schützen und vertraulich behandeln.

 

16  – ANWENDBARES RECHT UND RECHTSVERHÄLTNIS

Die Parteien verpflichten sich durch Abschluss dieses Vertrags, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien einzuhalten, insbesondere solche mit Bezug auf Bestechung und Export sowie Reexport oder Transfer von Gütern, Software und Technologie. Das Versäumnis einer Partei, die Verpflichtungen dieses Abschnitts einzuhalten, wird als wesentlicher Verstoß angesehen, welcher der jeweils anderen Partei gestattet, diesen Vertrag unverzüglich und ohne Einschränkung weiterer möglicher Rechtsmittel durch schriftliche Benachrichtigung der Gegenpartei zu kündigen.

 

17  – GEISTIGES EIGENTUM

Studien, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Kataloge, technische Hinweise, Schemata und sonstige dem KÄUFER bereitgestellte Dokumente bleiben ausschließliches Eigentum des VERKÄUFERS und müssen dem VERKÄUFER auf seine Aufforderung hin zurückgegeben werden. Der KÄUFER bestätigt, diese Dokumente auf keine Weise zu verwenden, welche dem VERKÄUFER schaden kann bzw. gegen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte des VERKÄUFERS verstößt, und keine dieser Informationen Dritten gegenüber offenzulegen.

Sollte der KÄUFER Software mit einem laut Vertrag verkauften Produkt oder in dieses integriert vom VERKÄUFER erhalten („Software“), ist die Software lizenziert, nicht verkauft, und die Verwendung der Software unterliegt dem mit dem Produkt oder der Software bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, „EULA“). Wird zusammen mit dem Produkt oder der Software kein EULA bereitgestellt, gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den KÄUFER (einschließlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen) eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, eingeschränkte Lizenz, um in Übereinstimmung mit allen vom VERKÄUFER bereitgestellten Anweisungen und Dokumenten: (i) die Software, welche in das Produkt integriert ist, nur mit diesem Produkt zu verwenden; und (ii) Software, welche mit dem (aber nicht integriert in das) Produkt geliefert wird, auf einem einzigen Computer oder Gerät für die alleinige Verwendung mit diesem Produkt zu installieren. Der KÄUFER erkennt an, dass die Software das geistige Eigentum des VERKÄUFERS ist bzw. solches enthalten kann und dass der VERKÄUFER alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an der Software besitzt. Der VERKÄUFER behält sich alle Rechte an der Software mit Ausnahme der Rechte, die im EULA oder dieser Bestimmung einräumt werden, vor.

 

Der KÄUFER gestattet keinem und ermächtigt keinen Dritten: (i) den Quellcode der Software zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, auf ihn zuzugreifen, sofern dies nicht durch einschlägige Gesetze ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (ii) die Software zu kopieren, zu ändern oder von ihr abgeleitete Werke anzufertigen; (iii) integrierte Software aus einem Produkt oder einer Arbeit rund um technische Einschränkungen der Software zu entfernen; (iv) Eigentumshinweise oder Etiketten mit Bezug auf die Software, die sich in der Software oder auf dem Produkt bzw. auf einer Verpackung befinden, zu entfernen; und (v) die Software mit Ausnahme des im nachfolgenden Satz Aufgeführten an einen Dritten zu vertreiben, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen, unter zu lizensieren, offenzulegen oder diesem anderweitig bereitzustellen. Sollte es einem KÄUFER laut diesem Vertrag gestattet werden, ein mit integrierter Software enthaltendes Produkt weiterzuverkaufen, kann der KÄUFER die in das Produkt integrierte Software an einen Dritten übertragen, sofern der Dritte vor der Übertragung des Produkts schriftlich zustimmt, alle Bedingungen dieser Bestimmung zu befolgen.

 

Sofern in einem EULA oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes angegeben wurde, stellt der VERKÄUFER die Software ohne Mängelgewähr und ohne sonstige Gewährleistungen bereit.

 

18  – PERSONENBEZOGENE DATEN
 

18.1     Begriffsbestimmungen. Im Rahmen dieser Bestimmung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

 

18.1.1.     „Verantwortlicher“ ist die Partei, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; agieren beide Parteien als Verantwortlicher, werden sie zusammen als „gemeinsam Verantwortliche“ bezeichnet.

 

18.1.2.     „Datenleck“ bezeichnet eine Reihe von Umständen, die tatsächlich oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, oder zu deren unbefugtem Besitz, Verlust oder Zerstörung führen. Die Umstände, die zu einem Datenleck führen, können absichtlich, unbeabsichtigt oder zufällig herbeigeführt worden sein, und der Zugriff, der Verlust oder die Zerstörung kann bestätigt sein oder nur vermutet werden.

 

18.1.3.     „Datenschutzgesetze“ sind die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eines Landes (eines Bundeslandes oder einer Gemeinde), die für die Regelung der unter diesem Vertrag fallenden Aktivitäten zuständig sind.

 

18.1.4.     „Modifizierte personenbezogene Daten“ sind personenbezogene Daten, die der KÄUFER mit anderen Daten oder Informationen kombiniert, beispielsweise mit Standortdaten und Personenkennungen, die sich nicht im Besitz des VERKÄUFERS befinden, oder öffentlich

verfügbaren Daten. Klarstellung: „Modifizierte personenbezogene Daten“ gehören zu den personenbezogenen Daten.

 

18.1.5.     „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgetauscht werden und sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen bzw. die, falls ein Konflikt mit geltendem Recht vorliegt, durch Datenschutzgesetze geregelt werden.

 

18.1.6.     „Verarbeitung“ ist jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführte Vorgang bzw. jede Folge entsprechender Vorgänge im Zusammenhang mit personen- bezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

 

18.2.      Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Damit die bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen wie vorgesehen funktionieren, müssen personenbezogene Daten erfasst werden. Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten ein, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags verarbeitet werden. Soweit erforderlich, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um etwaige Änderungen vorzunehmen oder zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, die aufgrund einer Änderung der Datenschutzgesetze erforderlich sein könnten.

 

18.3.      Eigentum an personenbezogenen Daten. Alle in den Produkten oder Dienstleistungen des VERKÄUFERS enthaltenen personenbezogenen Daten sind Eigentum des VERKÄUFERS.

 

18.4.      Identifizierung des Verantwortlichen. Bevor der KÄUFER dem VERKÄUFER personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, gilt er als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten und ist verantwortlich für alle Verpflichtungen in Bezug auf diese Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Benachrichtigung. Sobald der KÄUFER dem VERKÄUFER personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, gelten der VERKÄUFER und der KÄUFER als gemeinsam Verantwortliche.

 

18.5.      Gemeinsame Rechte und Verpflichtungen.

 

18.5.1.     Für die gesamte Erfüllung des Vertrags vereinbaren die Parteien, dass der KÄUFER verpflichtet bleibt, Personen, sofern er deren personenbezogene Daten dem VERKÄUFER zur Verfügung stellt, diesbezüglich zu informieren. Wenn der VERKÄUFER personenbezogene Daten für einen Zweck verarbeitet, der über den Rahmen dieses Vertrags hinausgeht, ist der VERKÄUFER benachrichtigungspflichtig.

 

18.5.2.     Für den Fall, dass die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einem Datenleck stehen, übernimmt die Partei, in deren System die Daten gespeichert waren, alle Benachrichtigungen und trägt die damit verbundenen Kosten. Sofern nicht gesetzlich oder durch eine zuständige Aufsichtsbehörde untersagt, unternimmt die benachrichtigende Partei angemessene Anstrengungen, um sich mit der anderen Partei vor der Benachrichtigung bezüglich des Inhalts dieser Benachrichtigung zu abzustimmen.

 

18.5.3.     Wenn eine der Parteien im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags von einer der folgenden Tatsachen erfährt oder Kenntnis erhält: (i) eine Beschwerde oder Anschuldigung, die auf eine Verletzung der Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten hinweist; (ii) eine Anfrage einer oder mehrerer Personen auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten; und (iii) eine Anfrage oder Beschwerde einer oder mehrerer Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, unternimmt die Partei angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um die andere Partei diesbezüglich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, es sei denn, dies ist durch Gesetze, Strafverfolgungsbehörden oder eine zuständige Aufsichtsbehörde untersagt. Die Parteien leisten einander in angemessenem Umfang wirtschaftliche Unterstützung bei der Untersuchung der Angelegenheit, der Ermittlung der relevanten Informationen, der Vorbereitung einer Antwort, der Durchführung einer Abhilfemaßnahme und/oder der Zusammenarbeit bei der Durchführung von und der Verteidigung gegen Ansprüche, Gerichts- oder Regulierungsverfahren. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich und rechtlich angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unzulässiger Offenlegung zu schützen.

 

18.6.      Rechte und Pflichten des KÄUFERS

 

18.6.1.     Wenn der KÄUFER dem VERKÄUFER personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, stellt der KÄUFER sicher, dass er rechtlich dazu befugt ist. Der KÄUFER informiert die Personen, deren personenbezogene Daten er dem VERKÄUFER zur Verfügung stellt, diesbezüglich, und zwar vor der Bereitstellung an den VERKÄUFER. Der VERKÄUFER kann dem KÄUFER eine Benachrichtigung zu Weitergabe- und Informationszwecken bereitstellen, in der auf die Produkte und Dienstleistungen, die der VERKÄUFER im Rahmen dieses Vertrags bereitstellt, Bezug genommen wird.

 

18.6.2.     Wenn der KÄUFER andere Datenquellen verwendet, beispielsweise Standortdaten, um personenbezogene Daten zu verknüpfen, die im Rahmen dieses Vertrags in Produkte oder Dienstleistungen verarbeitet werden, trägt der KÄUFER die gesamte in Datenschutzgesetzen vorgesehene Verantwortung und übernimmt alle entsprechenden Pflichten für solche modifizierten personenbezogenen Daten. Die Erstellung und Verarbeitung modifizierter personenbezogener Daten hat unter Einhaltung geltenden Rechts, einschließlich geltender Datenschutzgesetze, zu erfolgen.

 

18.6.3.     Wenn der KÄUFER personenbezogene Daten oder modifizierte personenbezogene Daten für Direktmarketingzwecke verwendet, muss der KÄUFER die Datenschutzgesetze einhalten und ist allein für deren Einhaltung verantwortlich. Er ist u. a. außerdem dazu verpflichtet, sich das ausdrückliche Einverständnis für die Direktmarketingaktivitäten einzuholen.

 

18.7.      Rechte und Pflichten des VERKÄUFERS

 

18.7.1.     Der VERKÄUFER kann personenbezogene Daten an die Dienstleistungserbringer des VERKÄUFERS weitergeben, jedoch nur unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- gesetze und mit angemessenen Schutzmaßnahmen.

 

18.7.2.     Der VERKÄUFER kann personenbezogene Daten auf Servern auf der ganzen Welt speichern, auf die Unternehmen von CARRIER und deren Dienstleistungserbringer mit angemessenen Schutzmaßnahmen weltweit zugreifen können.

 

18.7.3.     In dem Maße, in dem der VERKÄUFER personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet, bewahrt der VERKÄUFER die personenbezogenen Daten für die Laufzeit dieses Vertrags und danach so lange auf, wie gemäß diesem Vertrag erforderlich, um die gesetzlichen Rechte des VERKÄUFERS zu schützen, oder wie es per Gesetz und/oder Auditanforderungen erforderlich oder zulässig ist. In dem Maße, in dem der VERKÄUFER die personenbezogenen Daten für andere als in diesem Vertrag genannten Zwecke verarbeitet, gilt der VERKÄUFER als Verantwortlicher und übernimmt er die rechtlichen Verpflichtungen als Verantwortlicher, einschließlich der Festlegung der angemessenen Aufbewahrungsfrist.

 

19  – ARZNEIMITTEL

Ohne die Allgemeingültigkeit und Anwendbarkeit des Vorstehenden einzuschränken, gelten die folgenden Bestimmungen für den Fall des Verkaufs von Produkten und/oder Dienstleistungen, die ganz oder teilweise für den Transport von pharmazeutischen Produkten und/oder medizinischen Produkten und/oder Gesundheitspflegeprodukten und/oder Blutkonserven und/oder Produkten im Zusammenhang mit Gesundheit oder Wohlbefinden verwendet werden sollen (die „pharmazeutischen Produkte“, wobei vorsorglich angemerkt wird, dass pharmazeutische Produkte in den transportierten Gütern enthalten sind und der Transport pharmazeutischer Produkte als „Transport“ bezeichnet wird).

Der KÄUFER gewährleistet, dass er dem VERKÄUFER zum Zeitpunkt der Platzierung der Bestellung alle erforderlichen Informationen über die beabsichtigte Verwendung der Produkte (die „Verwendung“) schriftlich mitgeteilt hat, damit der VERKÄUFER den KÄUFER bestmöglich über die bestmögliche Lösung beraten kann, zum Beispiel die Art der zu transportieren Güter, die voraussichtlich genutzten Transportwege usw. Der VERKÄUFER ist nicht haftbar für Schäden, die aus der Übermittlung ungenauer Informationen durch den KÄUFER resultieren. Der VERKÄUFER ist unter keinen Umständen haftbar für die Überprüfung der Relevanz oder Genauigkeit dieser Informationen. Der KÄUFER verpflichtet sich zur Einhaltung der Verwendung und nicht von dieser abzuweichen, es sei denn, der VERKÄUFER hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt, und zwar nachdem er vom KÄUFER vollständige Informationen über die neue beabsichtigte Verwendung schriftlich erhalten hat.

 

Der KÄUFER gewährleistet, dass ihm und den mit ihm verbundenen Personen die Grundsätze und Richtlinien der Guten Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln sowie alle anderen Gesetze, Regeln und Vorschriften, die für die Herstellung, den Vertrieb, den Transport und/oder den Verkauf von pharmazeutischen Produkten gelten, bekannt sind, und er verpflichtet sich, diese Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die mit ihm verbundenen Personen solche für sie geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.

 

Der KÄUFER erkennt ausdrücklich an, dass der VERKÄUFER den KÄUFER darüber informiert hat, dass in Bezug auf den Transport der Kauf von Produkten nicht ausreicht, um die Einhaltung der Beschränkungen dieser spezifischen Branche zu gewährleisten. Der KÄUFER sichert zu und gewährleistet, dass er eine umfassende Lösung für die Aufrechterhaltung und die Homogenität der Temperatur und für die Kompensation eventueller Fehlfunktionen der Produkte eingerichtet hat.

 

Die Produkte sind für den Transport verderblicher Güter konzipiert und ausgerüstet. Da es in Bezug auf den Transport keine Norm wie das ATP-Beförderungsabkommen gibt, kann der VERKÄUFER die Eignung der Produkte für einen solchen Transport nicht gewährleisten, weshalb eine Kühlkettenlösung für den Transport erforderlich ist, einschließlich einer Sicherungsredundanz, sofern technisch möglich. Infolgedessen erfolgt jede Verwendung der Produkte ohne eine Lösung, einschließlich, sofern technisch möglich, redundanten Transportmöglichkeiten, auf Risiko KÄUFERS.

 

Der KÄUFER erkennt an, dass der VERKÄUFER den KÄUFER, sofern technisch möglich, über die Redundanz als bestmögliche Lösung zur Sicherstellung der Integrität der pharmazeutischen Produkte die informiert hat, d. h. das zwei Einheiten erforderlich sind, von denen eine eine Sicherungseinheit ist.

 

Der KÄUFER erkennt an, dass der Kauf einer pharmazeutischen Lösung von CARRIER inklusive Redundanz den KÄUFER nicht von seinen Verpflichtungen entbindet, (i) die Personen zu schulen, die die Lösung nutzen, (ii) das richtige Funktionieren der Produkte zu überwachen, (iii) proaktiv zu reagieren, um die transportierten Güter zu retten, (iv) seine eigenen Sicherungslösungen einzurichten und (v) den VERKÄUFER über alle Zweifel in Bezug auf das Funktionieren der Produkte und/oder das Implementieren der Lösung zu informieren.

 

20  – GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag und alle hieraus resultierenden oder sich hierauf beziehenden Verkäufe bzw. anderen Transaktionen unterliegen den Gesetzen folgenden Landes (mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Bestimmungen dieses Landes) und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt: Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar. Eine Feststellung, dass eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist, beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.

Alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten, die nicht durch außergerichtliche Regelung beigelegt werden können, fallen unter die Rechtsprechung folgenden Landes: Österreich.

Alle Klagen, die aus der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrags resultieren, werden unabhängig davon, ob sie sich auf Vertrag, Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängige Haftung oder etwas anderes begründen, innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, vor Gericht gebracht.

 

Anmerkung: Eine Kopie dieses Vertragsdokuments in Großdruck kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

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